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   BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B   

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BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B (https://dejure.org/2022,19184)
BSG, Entscheidung vom 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B (https://dejure.org/2022,19184)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 2022 - B 5 R 9/22 B (https://dejure.org/2022,19184)
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    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B
    Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung muss der Beschwerdeführer daher eine Rechtsfrage benennen und zudem deren (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN; s auch Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 32 ff) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand der Einzelkommentierung: 4.3.2022) .
  • BSG, 03.04.2020 - B 9 SB 71/19 B

    Feststellung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand der Einzelkommentierung: 4.3.2022) .
  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 49/19 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B
    Hierzu gehört auch die Würdigung unterschiedlicher Gutachtenergebnisse - wie die anderer sich widersprechender Beweisergebnisse ( BSG Beschluss vom 20.5.2020 - B 13 R 49/19 B - juris RdNr 16 mwN) .
  • BSG, 20.01.2021 - B 5 R 248/20 B

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Auszug aus BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B
    Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht geltend gemacht, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zum Schluss aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 3.4.2020 - B 9 SB 71/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 20.1.2021 - B 5 R 248/20 B - juris RdNr 7; Fichte in Fichte/Jüttner, SGG , 3. Aufl 2020, § 160a RdNr 56; Voelzke in jurisPK- SGG , § 160a RdNr 167, Stand der Einzelkommentierung: 4.3.2022) .
  • BSG, 21.03.2022 - B 5 R 264/21 B

    Gewährung einer zeitlich unbefristeten Erwerbsminderungsrente; Divergenzrüge im

    Auszug aus BSG, 21.06.2022 - B 5 R 9/22 B
    Darüber hinaus verkennt der Kläger, dass die Beweiswürdigung der Rüge im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG ausdrücklich entzogen ist (vgl auch BSG Beschluss vom 21.3.2022 - B 5 R 264/21 B - juris RdNr 7) .
  • VG Köln, 26.08.2022 - 8 L 991/22
    vgl. zu einem gleichgelagerten Fall: BAG, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 -, juris, Rn. 9 f., m. w. N.; offen gelassen: BSG, Beschluss vom 21. Juni 2022 - B 5 R 9/22 B -, juris, Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 1 LA 1/22 -, juris, Rn 11.
  • VG Köln, 26.08.2022 - 8. Kammer
    vgl. zu einem gleichgelagerten Fall: BAG, Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 8 AZN 589/19 -, juris, Rn. 9 f., m. w. N.; offen gelassen: BSG, Beschluss vom 21. Juni 2022 - B 5 R 9/22 B -, juris, Rn. 5; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Juni 2022 - 1 LA 1/22 -, juris, Rn 11.
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